In Absprache mit Ihnen führe ich Einzel- und/oder Gruppentraining oder Seminare mit Ihren Mitarbeitern in Ihren Räumlichkeiten durch.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Gut zu wissen:
Sie können die Kosten als Gehaltsextra für Ihre Angestellten verbuchen und von der Steuer absetzen, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Az.VI R177/99) entschieden hat.
Siehe Bericht des Handelsblattes „Steuerbonus für
gesunde Mitarbeiter“ vom 22.07.2009.